Wann brauchen Sie UP?
UP empfiehlt Ihnen eine persönliche Beratung,
- wenn Sie nach einem Unfall mehrere Wochen arbeitsunfähig sind und eine Besserung nicht abzusehen ist;
- wenn Ihnen wegen gesundheitlicher Beschwerden der Verlust der Arbeitsstelle droht;
- wenn Sie einen eingeschriebenen Brief oder eine Verfügung Ihrer Versicherung erhalten;
- wenn ein Schadeninspektor der Versicherung Sie besuchen will;
- wenn die Versicherung Sie zu einem Arzt oder Gutachter schickt;
- spätestens aber dann, wenn die Versicherung die Leistungen einstellt oder Ihnen eine abschliessende Entschädigungsofferte unterbreitet.