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UP empfiehlt Ihnen eine
persönliche Beratung: |
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wenn Sie nach einem Unfall mehrere Wochen arbeitsunfähig sind und
eine Besserung nicht abzusehen ist;
wenn Ihnen wegen gesundheitlicher Beschwerden der Verlust
der Arbeitsstelle droht;
wenn Sie einen eingeschriebenen Brief oder eine
Verfügung Ihrer Versicherung erhalten;
wenn ein Schadeninspektor der Versicherung Sie
besuchen will;
wenn die Versicherung Sie zu einem Arzt oder Gutachter schickt;
spätestens aber dann, wenn die Versicherung die Leistungen
einstellt oder Ihnen eine abschliessende Entschädigungsofferte unterbreitet.
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