UP empfiehlt Ihnen eine
persönliche Beratung:














wenn Sie nach einem Unfall mehrere Wochen arbeitsunfähig sind und
eine Besserung nicht abzusehen ist;

wenn Ihnen wegen gesundheitlicher Beschwerden der Verlust
der Arbeitsstelle droht;

wenn Sie einen eingeschriebenen Brief oder eine
Verfügung Ihrer Versicherung erhalten;

wenn ein Schadeninspektor der Versicherung Sie
besuchen will;

wenn die Versicherung Sie zu einem Arzt oder Gutachter schickt;

spätestens aber dann, wenn die Versicherung die Leistungen
einstellt oder Ihnen eine abschliessende Entschädigungsofferte unterbreitet.