Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
FAQ
Nein, wir möchten die Ratsuchenden persönlich und kompetent beraten. Eine seriöse Beratung findet u.E. von Mensch zu Mensch statt, damit auch klar ist, von welchen Grundlagen wir ausgehen und welche Dokumente relevant sind. Dies hat den Vorteil, dass wir Ihre Unterlagen direkt prüfen können und so die Ausgangslage besser einschätzen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie möglichst viele Unterlagen, die Ihren Fall betreffen, an das Beratungsgespräch mitnehmen.
Jein. Die UP macht Empfehlungen zu unseren spezialisierten Mitgliedern. Die UP weiss jedoch nicht, ob die jeweiligen Mitglieder gerade Kapazitäten für eine Mandatsübernahme haben.
Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass ein kleiner Kostenbeitrag die Seriosität des Angebots und die Verbindlichkeit der Termine gewährleistet.
In allen Sozialversicherungen wie zum Beispiel Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, Haftpflicht, usw.
Keine Beratung findet im Bereich Sozialhilfeleistungen statt.
Ja, unsere Anwältinnen und Anwälte können oft wegweisend beraten. Manchmal braucht es noch einen Schritt, eine medizinische Information/Abklärung; manchmal hat man alles versucht und braucht noch die Bestätigung erfahrener Anwältinnen und Anwälte. Leider ist es unmöglich, die teils umfangreichen Akten in 45 Minuten anzuschauen.
Das sind die Möglichkeiten: Die Rechtsschutzversicherung gem. Vertrag und falls vor dem Schadenereignis abgeschlossen; eine «versteckte» Gesundheitsrechtsschutzversicherung bei der Krankenversicherung; die Opferhilfe, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde; die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers; der Staat, wenn der Rechtsstreit zu einem Prozess führt und vorgängig unentgeltliche Rechtspflege beantragt/genehmigt wurde.