InsideUP – Zwischen den Stühlen
Herr B. hat bei einem Arbeitsvermittlungsbüro gearbeitet und ist während des Arbeitseinsatzes erkrankt. Die Arbeitgeberin wäre vertraglich verpflichtet gewesen, den Leistungsfall bei der Krankentaggeldversicherung anzumelden. Das hat sie trotz wiederholten Mahnungen und selbst nach einem Schlichtungsversuch vor dem Arbeitsgericht nicht gemacht.



















































