BGer-Entscheid: Unfall und gemischte Erwerbstätigkeit
Das Bundesgericht hat eine unsichere Praxis gestärkt und den Angriff einer obligatorischen Unfallversicherung abgewehrt. Es bestätigt, dass die selbständige Tätigkeit beim UVG-Einkommensvergleich nicht zulasten der versicherten Person berücksichtigt werden darf.





















































