Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz
Im Urteil 4A_189/2024 vom 27. Januar 2025 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob das in Art. 60 Abs. 1bis VVG geltende direkte Forderungsrecht eines geschädigten Dritten gegenüber der Versicherung des Schädigers von den Übergangsbestimmungen von Art. 103a VVG erfasst ist oder nicht.