Entlastung für Betreuende und ältere Arbeitslose

Pause für Betreuende

Auf den 1. Juli 2021 sind für Unfallopfer und Patienten wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten.

Es gibt schon seit Anfang Jahr für pflegende Angehörige von erwachsenen Personen, die verunfallt oder erkrankt sind, einen bezahlten Kurzurlaub von drei Tagen pro Fall (maximal 10 Tage pro Jahr). Nun ist auf Mitte Jahr auch noch der Betreuungsurlaub für Eltern in Kraft gesetzt worden. Dieser dauert maximal 14 Wochen innerhalb von 18 Monaten und kann z.B. auch tageweise bezogen werden. Die Entschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung ausbezahlt und beträgt 80% des AHV-Lohns.

Und auch für ältere Arbeitnehmende gibt es eine wesentliche Verbesserung. Wenn Sie bei der Aussteuerung mindestens 60 Jahre alt sind. Sie erhalten zukünftig eine Überbrückungsrente und müssen nicht mehr auf das Sozialamt gehen.

Sie finden die wichtigsten Details zum Betreuungsurlaub und zur Übergangsrente in der Beilage.

Neues Gesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: SR 837.2 – Bundesgesetz vom 19. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) (admin.ch)

Kurzurlaub für pflegende Angehörige und Betreuungsurlaub für Eltern: https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2019/2991

Im Juli 2021 für die Rechtsberatungsstelle UP, Luzius Hafen