Trügerische Sicherheit?

Riss in einer Mauer als Sinnbild für eine

Die IV – Ein System der sozialen Sicherheit, das nicht immer hält, was es verspricht

In der Schweiz meinen wir in der Regel, dass wir ganz selbstverständlich über die Sozialversicherungen abgesichert sind, wenn uns ein Schicksalsschlag wie Krankheit oder Unfall trifft.

Der Fall von «Daniel», über den die Aargauer Zeitung berichtet, zeigt eine andere, nicht seltene Realität: Nach einem Arbeitsunfall begann für ihn ein fast siebenjähriger Kampf um seine IV-Rente. Gegen Entscheide. Für weitere Abklärungen. Und gegen mangelhafte, unvollständige und nicht nachvollziehbare Gutachten. «Es gibt Fälle, die befinden sich in einer Endlosschlaufe», sagt unser Vorstandsmitglied Andreas Hübscher im Beitrag.

Der Beitrag zeigt auch: In den vergangenen fünf Jahren hat das Aargauische Versicherungsgericht rund 1’300 Urteile zu IV-Leistungen gefällt. In 35 Prozent der Fälle gab das Gericht den Beschwerdeführenden teilweise und in weiteren 9 Prozent vollständig recht – insgesamt also in 44 Prozent der Fälle. Gemäss Zahlen des BSV zeigt sich ein ähnliches Bild auch in der restlichen Schweiz.

Prof. Peter Mösch Payot sagt gegenüber der Aargauer Zeitung, dass die Probleme des Systems unter anderem mit der Komplexität der Bestimmung der Erwerbs(un)fähigkeit zusammenhängen – insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern. Hinzu kommen der politische Druck auf die IV und die Gutachterstellen sowie der finanzielle Druck auf die IV, die seit den 1990er-Jahren stark verschuldet ist.

Den Artikel der Aargauer Zeitung lesen Sie hier (Paywall).

Der Beitrag macht etwas deutlich, was es aus Sicht der UP braucht:

  • Die IV muss mit der nächsten Revision auf solide finanzielle Füsse gestellt werden. Es darf nicht sein, dass die finanzielle Situation dieser Sozialversicherung zulasten der Versicherten geht – etwa durch restriktivere Leistungszusprachen.
  • Die Qualität der medizinischen Gutachten muss sichergestellt werden. Dass die Eidgenössische Kommission für die Qualität der Gutachten (EKQMB) geschaffen wurde und erste Empfehlungen abgegeben hat, ist begrüssenswert. Dass sich Mitglieder der Kommission allerdings im Zusammenhang mit dieser Empfehlung mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert sahen, ist bedenklich. #Breaking: Das Verfahren wurde kürzlich eingestellt. Der Entscheid «schafft Klarheit und macht deutlich, dass gegen die Kommission keine straf- oder wettbewerbsrechtlich relevanten Vorwürfe Bestand haben und dass sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags unabhängig gehandelt hat», heisst es in der Medienmitteilung vom 22.7.2026. Wir hoffen, dass die EKQMB gestärkt aus diesem Verfahren hervorgeht und ihren wichtigen Auftrag weiterhin unabhängig und konsequent wahrnimmt.

© Pixabay (Bild)

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