Bedeutung von beruflichen Massnahmen in der IV

Unser Mitglied Nicole Breitenmoser zog ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich betreffend Leistungen der IV ans Bundesgericht weiter. Dieses unterstreicht nun im Entscheid 9C_52/2023 vom 12. Februar 2025 einmal mehr die Wichtigkeit der Durchführung von beruflichen Massnahmen in der IV. Die Eingliederungsmassnahmen sind nicht nur bei eingetretener Invalidität vorgesehen, sondern auch bei erst drohender Invalidität. Ein verfrühtes Abstandnehmen von entsprechenden Massnahmen kann auch unter dem Gesichtspunkt der gesetzlich gebotenen Schadenminderungen rechtserheblich sein. Im betreffenden Entscheid weist das Bundesgericht wiederum auf den hohen Stellenwert von beruflichen Massnahmen hin. Ein doch sehr positives Urteil aus Sicht der Versicherten.

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