Das BSV evaluiert Neuerungen im Bereich medizinischer Gutachten
Die Mitglieder der UP setzen sich seit Jahren für faire medizinische Gutachten in der Invalidenversicherung ein – und massgebliche Neuerungen wurden von UP-Mitgliedern angestossen. Nun hat das BSV die Neuerungen evaluieren lassen. Dabei kommt die Evaluation (Büro Vatter: Christian Bolliger, Martina Flick) zum Schluss, dass die IV-Stellen und die Sachverständigen einen geringen Nutzen der Neuerungen und einen erheblichen administrativen Mehraufwand feststellen. Seitens der Rechtsberater:innen werde jedoch die Transparenz und ein insgesamt «wertschätzender Umgang der Sachverständigen mit den versicherten Personen» gelobt.
Die Massnahmen der Transparenz und der Tonaufnahmen der Gutachtengespräche werden von den UP-Mitgliedern als wichtige Massnahmen erachtet. Sie bilden den «Anfang und die Grundlage» für eine vertiefte Kontrolle der Gutachter:innen.
Wichtig ist jedoch, dass dieser Weg weiterverfolgt wird. Die UP und ihre Mitglieder werden dranbleiben.
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Rechtsanwalt Kaspar Gehring für die Rechtsberatungsstelle UP, Juni 2025
© BSV (Bild)



