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Goodnews für Versicherte mit Anspruch auf Invalidenrente
Mit Urteil vom 8. Juli 2024 (8C_823/2023) hat das Bundesgericht einen mit Spannung erwarteten, wegweisenden Entscheid gefällt, wonach bei invalidisierten Personen weiterhin ein sogenannter «leidensbedingter Abzug» beim anrechenbaren Invalideneinkommen vorgenommen werden kann. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die vom Bundesrat verabschiedete Verordnungsbestimmung in Art. 26bis IVV mit Inkrafttreten per Januar 2022, die den leidensbedingten Abzug faktisch abschaffte, gegen Bundesrecht verstösst und nicht angewendet werden kann. Damit ist es weiterhin möglich, behinderungsbedingten Umständen der versicherten Personen – zu ihren Gunsten – besser zu berücksichtigen und es wird einem Anliegen entsprochen, für welches sich die UP und ihre Mitglieder in unzähligen Verfahren einsetzten. Ein grosser Erfolg für die Interessen der versicherten Personen!
Für die Rechtsberatungsstelle UP im Juli 2024, Jan Herrmann.