Schadenminderung?

Immer wieder kommen Menschen zu uns in die Beratung, wenn sie ein Schreiben von der IV oder einer Krankentaggeldversicherung erhalten haben, mit welchem sie auf die Schadenminderungspflicht hingewiesen werden. Häufig wissen sie dann nicht, was Ihre Rechte und Pflichten sind.

Grundsätzlich gilt: Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall einen Schaden erleidet (z. B. Lohnausfall) und von Dritten, wie den Sozialversicherungen, eine Entschädigung (z. B. Taggelder) beanspruchen will, dem begegnet früher oder später der Begriff der Schadenminderungspflicht. Denn es geht in solchen Situationen immer auch darum, den Schaden möglichst gering zu halten – für alle Involvierten.

Rechtsanwalt Dieter Studer für die Rechtsberatungsstelle UP, Februar 2026

Der oder die Betroffene muss darum alles Zumutbare unternehmen, um den entstandenen Schaden zu reduzieren oder gar zu vermeiden. So stellt sich z. B. im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit die Frage, wie man den Grad oder die Dauer der Arbeitsunfähigkeit möglichst gering halten kann. Gleichwohl können Versicherungen auch nicht alles möglich von der versicherte Person fordern, sondern eben das Zumutbare. Ob eine geforderte Massnahme zumutbar ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

Was sind die Optionen bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

Wenn eine Arbeitnehmerin, ein Arbeitnehmer nach einem Unfall oder einer Erkrankung weiterhin arbeitsunfähig ist, können folgende Schritte wichtig sein:

Medizinische Massnahmen ergreifen – Dazu gehören medizinische Behandlungen und Therapien, oder auch berufliche Rehabilitation, die darauf abzielen, die Arbeitsfähigkeit so rasch wie möglich wiederherzustellen. Dazu gehört auch, dass sich die betroffene Person einer Operation unterzieht, wenn dies zumutbar ist.

Einsatz von Hilfsmitteln – Allenfalls können technische Hilfsmittel oder Anpassungen des Arbeitsplatzes eine Rückkehr ins Berufsleben ermöglichen, auch wenn eine vollständige Heilung noch nicht erreicht ist.

Annahme alternativer Beschäftigungen – Falls eine vollständige Rückkehr in den alten Job nicht möglich ist, können Anpassungen oder alternative Tätigkeiten geprüft werden, die der oder die Betroffene trotz der Einschränkungen ausüben kann.

Kommunikation mit der Versicherung – Es ist wichtig, mit der zuständigen Versicherung zu kommunizieren und sich je nach dem abzusprechen, damit keine Leistungen gekürzt oder abgelehnt werden.

Wer muss die Kosten tragen, die mit solchen Massnahmen im Zusammenhang stehen?

Grundsätzlich haben die Versicherungen für die obengenannten Massnahmen aufzukommen. Es gilt aber, vor kostenauslösenden Massnahmen eine entsprechende Kostengutsprache bei der Versicherung einzuholen.

Was passiert, wenn die versicherte Person ihre Pflichten nicht beachtet?

Wird die Schadenminderungspflicht missachtet, kann es zu einer Reduktion oder gar der Verweigerung von Versicherungsleistungen führen.

Fazit: Die Schadenminderungspflicht schützt nicht nur die Interessen der Versicherung, sondern auch die der Versicherten, indem sie dazu beiträgt, den Schaden zu begrenzen und eine schnellere Rückkehr in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Wer das Mögliche unternimmt, um den Schaden zu mindern, handelt nicht nur sich selbst gegenüber verantwortungsbewusst, sondern stellt sicher, dass die Ansprüche auch langfristig erhalten bleiben.

Rechtsanwalt Dieter Studer für die Rechtsberatungsstelle UP, Februar 2026

Rechtsberatung UP für Unfallopfer & Patienten
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