Motion zur Beschleunigung des IV Verfahrens

IV-Verfahren beschleunigen, finanzielle Absicherung sicherstellen

Eine der drängendsten Fragen, die arbeitsunfähige Personen umtreibt, ist jene nach der finanziellen Absicherung. Ist das Einkommen einmal weg, das Vermögen aufgebraucht und der IV-Entscheid noch nicht absehbar, bleibt nur die Anmeldung bei der Sozialhilfe. Dieser Schritt ist für viele Betroffene aber immer noch mit Scham verbunden. Auch müssen Betroffene dann ihr ganzes Privatleben vor den Behörden ausbreiten, was viele nachvollziehbarerweise als entwürdigend empfinden.

Doch nun tut sich was in Bundesbern. Auch auf politischer Ebene lassen sich die unbefriedigenden und teilweise existenzbedrohenden Zustände in der Invalidenversicherung nicht mehr ignorieren. Im Juni 2023 reichte die basel-städtische Nationalrätin Patricia von Falkenstein im Nationalrat eine Motion mit folgendem Text ein:

«Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen zur Beschleunigung des IV-Verfahrens zu treffen und die finanzielle Absicherung der Betroffenen sicherzustellen, z. B. durch ein Wartezeittaggeld für die Zeit zwischen dem Abschluss von beruflichen Eingliederungsmassnahmen und dem IV-Rentenentscheid.»

Von Gesetzes wegen müssen sich Versicherte sechs Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bei der Invalidenversicherung anmelden. Diese Versicherung ist also schon früh involviert, oftmals werden dann noch Kranken- und Unfalltaggelder ausbezahlt. Auch während der Durchführung beruflicher Eingliederungsmassnahmen bezahlt die IV ein Taggeld, das betragsmässig in der Regel jenem der Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung entspricht.

Mit der Rentenprüfung beginnt dann das lange Warten, viele Betroffene warten mehrere Jahre auf einen Entscheid, zwischenzeitlich müssen sie sich teilweise mehreren Begutachtungen unterziehen oder erhalten mehrmals einen Vorbescheid, mit welchem der beabsichtigte Entscheid in Aussicht gestellt wird. Nebst der prekären finanziellen Situation führt dies zu einer enormen psychischen Belastung, die Gesundheit leidet zusätzlich. Auch die lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt steht einer aktiven Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit im Weg.

Der Bundesrat liess in seiner Stellungnahme vom 30.08.2023 verlauten, dass es nicht Aufgabe der IV sei, während des Abklärungsverfahrens oder der Prüfung des Rentenanspruchs die finanzielle Absicherung der versicherten Person sicherzustellen. In diesem Zeitraum würden andere Versicherungsleistungen ausgerichtet. Es sei somit nicht zielführend, ein allgemeines Wartezeittaggeld zwischen den Massnahmen einerseits und dem Abschluss der Eingliederung und dem Rentenentscheid andererseits einzuführen.

Entgegen der Empfehlung des Bundesrats, die Motion abzulehnen, wurde diese im September 2024 im Nationalrat angenommen. Es ist nun an den national- und ständerätlichen Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit, über die Motion zu beraten.

UP begrüsst die Motion und hofft, dass versicherte Personen dadurch etwas mehr finanzielle Sicherheit erhalten, um sich auf die Verbesserung ihrer Gesundheit und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu konzentrieren.

Rechtsanwältin Aurelia Jenny für die Rechtsberatungsstelle UP, 29.10.2024