Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Welche Änderungen bringt das neue Jahr?
Wie die IV bei der Rentenberechnung Äpfel mit Birnen vergleicht.
Die aktuelle Berichterstattung in den Medien macht erneut die groteske Gutachterwirtschaft in der schweizerischen Versicherungslandschaft zum Thema. So war in der aktuellen Ausgabe der Sendung Kassensturz vom 25.1.2022 zu sehen, dass mittlerweile bereits fünf Strafverfahren gegen die nunmehr landläufig bekannte PMEDA und deren «Flugärzte» hängig sind. Weiter berichtete auch die bz Basel in ihrer Ausgabe vom 24.1.2022 über die oberflächliche Begutachtung durch Dr. Ernst Derra und die weitreichenden Konsequenzen, die diese gleichgültige Haltung für den Versicherten zeitigte.
Doch nun wird alles besser! So will man uns zumindest glauben machen. Denn ab diesem Jahr gelten (in den Sozialversicherungszweigen) neue Grundsätze, die mehr Transparenz schaffen sollen. Dazu zählen:
– Die Aufnahme des Untersuchungsgesprächs im Rahmen einer Begutachtung
– Festlegung der Anforderungen an Sachverständige, beispielsweise Zertifizierung durch die Swiss Insurance Medicine (SIM)
– Eine Eidgenössische Kommission, die die Gutachterstellen beaufsichtigen und für die Qualitätssicherung zuständig sein soll
Vergessen geht dabei freilich, dass weitere Änderungen Einzug gefunden haben, die nicht im Sinne der Versicherten sind. Zu erwähnen ist hier insbesondere in der IV die Zementierung der Berechnung des Invaliditätsgrads anhand statistischer Löhne von Gesunden, die mit Löhnen von Invaliden nur wenig zu tun haben. Obwohl diese Praxis schon im Vernehmlassungsverfahren auch seitens UP kritisiert wurde, hat diese nun Eingang in die IV-Verordnung gefunden. Dies wurde zu Jahresbeginn erneut und dieses Mal mit breiter Unterstützung aus der Lehre beim Bundesrat moniert (vgl. Schreiben vom 6.1.2022 des Rechtswissenschaftlichen Instituts der UZH). Das letzte Wort in dieser Sache ist also noch nicht gesprochen.
Wir bleiben dran und ergreifen Partei!
Für die Rechtsberatungsstelle UP, Aurelia Jenny, Januar 2022.