InsideUP – Wo gehobelt wird, fallen Späne?
Es lärmt und baut und schraubt in der Stadt Zürich. Baustelle hier, Baustelle da. Und zack, stürzt Frau D. mit ihrem Lastenvelo wegen eines Baggers, der die Fahrbahn blockiert, einer nassen Stahlplatte auf dem Boden und fehlender Warnsignalisation. Die Mutter zweier Kinder verletzt sich am Arm und ist während mehrerer Monate eingeschränkt. Sie meldet den Fall der Polizei, die jedoch die Anzeige nicht entgegennimmt – das ganze Quartier sei schliesslich eine Baustelle. Auch die Haftpflichtversicherung der städtischen Baustelle lehnt, mit fadenscheinigen Argumenten, jegliche Haftung ab.
Ob eine Haftung vorliegt, müsste bewiesen werden, was in diesem Fall nicht ganz trivial ist und genauer abgeklärt werden müsste. Die Kosten für eine anwaltliche Überprüfung scheinen jedoch nicht im Verhältnis zu stehen zu den gesundheitlichen und finanziellen Folgen des Unfalls, da der Schaden nicht riesig, obschon nicht einfach wegzustecken, ist.
Da es sich bei der Baustelle um ein städtisches Vorhaben handelt, empfehlen die Anwält:innen, dass sich Frau D. an den Ombudsmann der Stadt Zürich wendet. Die Ombudsstelle hilft bei Fragen und Anliegen zur Stadtverwaltung von Zürich und kann in diesem Fall allenfalls prüfend und vermittelnd tätig werden.
Wie sich in dieser Beratung zeigt, sind unsere Mitglieder gut vernetzt, kennen verschiedene Anlaufstellen und Organisationen und verfügen über einen grossen Erfahrungsschatz, aus dem sie in den 45 Minuten Beratung schöpfen – und damit auch «um die Ecke gedachte Ideen» einbringen können.



