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Rechtsgebiete der UP
Einige Beispiele aus den Rechtsberatungen
Frau B. aus dem Entlebuch
Nach einer Hüftgelenksoperation litt ich unter massiven Schmerzen, die vom operierenden Arzt nicht ernst genommen wurden. Leider wurde die Ursache dieser Schmerzen, nämlich eine schwere Infektion, viel zu spät erkannt und dann erst noch nicht richtig behandelt. Ich musste deswegen noch vier Mal operiert werden und leide auch heute noch unter Beschwerden. Der verantwortliche Arzt stritt zunächst einen Behandlungsfehler ab. Ich wandte mich daraufhin an die Rechtsberatungsstelle UP. Mit Hilfe der mir dort vermittelten Anwältin gelang es mir, gegen die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes eine Genugtuung und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Frau M. aus Winterthur
Vor einiger Zeit bemerkte ich, dass mit meinem Körper etwas nicht stimmte. Ich hatte Gelenkschmerzen und war die ganze Zeit müde, hatte keinen Antrieb mehr. Ich wurde arbeitsunfähig und musste mich bei der Invalidenversicherung anmelden. Die Diagnose war zuerst ein Schock für mich: Multiple Sklerose. Ich musste mich intensiver medikamentöser Therapie unterziehen, die weitere negative Auswirkungen auf meinen Körper und meine Seele hatte. Ich wurde schwächer und schwächer. Die Ärzte der IV meinten, ich könne das Ganze mit etwas gutem Willen überwinden. Ich meldete mich bei der UP. Mit einer vermittelten Anwältin gelang es, die IV zu einer neuen Begutachtung zu zwingen. Das Gutachten kam zum Schluss, dass meine eingeschränkte Leistungsfähigkeit Folge der Multiplen Sklerose ist. Dennoch wollte die IV nicht zahlen. Das Gericht hob den Entscheid der IV aber auf. Jetzt erhalte ich eine kleine Rente der IV und der Pensionskasse. Ich schaffte den Ausstieg aus der Sozialhilfe.
Herr M. aus Münchenbuchsee
Eines Tages stürzte ich auf der Baustelle vom Gerüst, vier Meter in die Tiefe. Ich zog mir mehrere Knochenbrüche zu und kam wochenlang in die Rehabilitationsklinik der grössten Unfallversicherung. Dort klagte ich immer wieder über starke Kopfschmerzen und Schwindel. Die Ärzte meinten, das gehe vorüber. Gleich nach dem Austritt fing ich auf Empfehlung der Rehabilitationsärzte mit der Arbeit wieder an. Mein Chef fand aber, ich sei ein Risiko und schickte mich heim. Die Unfallversicherung kümmerte das wenig. Sie verweigerte die Leistungen. Mein Chef empfahl mir die UP. Dort machte man mich darauf aufmerksam, dass die Unfallversicherung verpflichtet wäre, meine Verletzungen abzuklären, bevor sie die Leistungen einstellen. Das MRI zeigte eine Schädel-Hirn-Verletzung. Die Unfallversicherung musste zahlen: Die Abklärungskosten, die Rehabilitation und das Taggeld.
Dr. med. A. aus Luzern empfiehlt
Ich kenne meine Patienten und ihr berufliches und privates Umfeld, weil ich die meisten Patienten seit Jahren kenne. Leider stelle ich fest, dass mehr und mehr leistungseingeschränkte Patienten von Gutachterstellen der Versicherungen gesund geschrieben werden. Wenn ich diese Berichte lese, erkenne ich zuweilen meinen Patienten nicht mehr. Da ist rechtlicher Rat unumgänglich. Ich empfehle den Patienten die UP. Dort bekommen meine Patienten eine kompetente Einschätzung ihrer Rechtslage und ihrer Möglichkeiten.