Sozialversicherungsrecht

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie kompetent in allen Bereichen rund um soziale Sicherheit bei Eintritt einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder anderen Sozialversicherungsleistungen, beispielsweise bei Erreichen des Pensionsalters oder Mutterschaft.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt Arbeitnehmende vor den finanziellen Folgen durch Unfälle und Berufskrankheiten. In der Regel sind Sie auch bei Unfällen versichert, die nicht während der Arbeit geschehen. Die Unfallversicherung bezahlt Ihnen unmittelbar nach einem Unfall ein Taggeld und kommt für die Heilbehandlungskosten auf. Weiterführend haben Sie allenfalls Anspruch auf eine Rente und die einmalige Zahlung eines «Schmerzensgeldes» (Integritätsentschädigung).

Streiten Sie nach einem Unfall mit Ihrer Unfallversicherung, weil die Versicherung Leistungen mit der Begründung ablehnt, nicht mehr der Unfall, sondern eine Krankheit sei schuld an Ihren Beschwerden?

Sind Sie nicht sicher, ob es sich bei einem Ereignis um einen Unfall handelt? Will man Ihnen eine Entschädigung bezahlen, um den Fall abzuschliessen?

Besprechen Sie Ihr Anliegen mit unseren spezialisierten Anwältinnen und Anwälten und lassen Sie die Entscheide der Versicherung bei uns auf Herz und Nieren prüfen.

Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) gliedert Menschen, die durch einen Gesundheitsschaden beeinträchtigt sind, wieder ins Berufsleben ein. Gelingt dies nicht, prüft sie einen Rentenanspruch. Des Weiteren kann sie Hilfsmittel zur Verfügung stellen und eine Hilflosenentschädigung ausrichten, wenn behinderte Menschen im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind.

Haben Sie nach monatelanger Prüfung noch immer keinen Bescheid? Schickt Sie die zuständige IV-Stelle zur medizinischen Abklärung und Sie haben Fragen dazu? Wird für eine laufende Rente eine Rentenrevision angekündigt?

Bei diesen und weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Krankentaggeldversicherung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, steht meist ein Krankentaggeld zu, sofern sie gemäss Arbeitsvertrag entsprechend versichert sind. Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit richtet Ihnen die Krankentaggeldversicherung in der Regel während maximal 2 Jahren 80% Ihres Lohnes aus.

Sind Sie auch nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer weiterhin arbeitsunfähig oder wurden Sie durch einen Vertrauensarzt der Versicherung untersucht? In unserer Rechtsberatung erfahren Sie, welche Ansprüche Sie haben, welche Kündigungsfristen gelten und was bei Krankheits-Rückfällen geschieht.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung springt bei Arbeitslosigkeit ein. Was oft nicht bekannt ist: Wieder ins Erwerbsleben einsteigende Mütter oder Rückkehrende aus dem Ausland können ebenfalls Ansprüche geltend machen.

Sind Sie gemäss Arztzeugnis zu 80% krankgeschrieben und das RAV schickt Sie wieder nach Hause? Wirft man Ihnen vor, Sie seien selbstverschuldet arbeitsunfähig, kürzt Ihre Taggelder oder verhängt Einstelltage? Die Rechtsberatung UP klärt Sie auf über Ihre Ansprüche und die Koordination zwischen Arbeitslosenkasse und anderen Versicherungen.

Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge nach BVG (Pensionskasse) dient der finanziellen Sicherstellung der gewohnten Lebensführung in angemessener Weise bei Eintreten des Versicherungsfalls (Invalidität, Tod oder Erreichen des Pensionsalters).

Bei BVG-Leistungen handelt es sich um wichtige Versicherungsleistungen, die im Zusammenspiel mit den anderen Sozialversicherungen ausgerichtet werden. Eine frühzeitige Abklärung dieser Ansprüche ist daher unerlässlich. In der UP-Beratung erfahren Sie, was zu beachten ist.

AHV

Die AHV ist die 1. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.

Sie möchten noch arbeiten, obwohl Sie das gesetzmässige Pensionsalter erreicht haben? Sie wollen die AHV im Ausland beziehen? Sie benötigen zusätzliche Leistungen für ein Hörgerät oder Unterstützung zu Hause?

Alle Fragen rund um die gesetzliche Altersrente und zusätzliche Leistungen der Ausgleichskassen können Sie mit unseren Anwältinnen und Anwälten in der Beratung besprechen.

Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen oder Zusatzleistungen werden zusammen mit einer IV- oder AHV-Rente oder allenfalls mit IV-Taggeldern ausbezahlt. Einen grossen Beitrag leisten die EL bei Pflegebedürftigkeit im Alter. Informieren Sie sich bei der UP über Ihre Rechte oder die Ihrer Angehörigen.

Mutterschaft

Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) regelt nebst den Ansprüchen von Dienstleistenden auch die Mutterschaftsentschädigung. Oft ist der Übergang von einer Arbeitsunfähigkeit in den Mutterschaftsurlaub fliessend. Bei uns erfahren Sie, was zu beachten ist und wie Sie sich am besten während eines unbezahlten Urlaubs nach Ende des Mutterschaftsurlaubs gegen die Risiken Unfall und Krankheit versichern.

Familienzulagen

Die Familienzulagen, auch Kinderzulagen genannt, sind kantonal geregelt. Der Bund schreibt lediglich Mindestansätze vor. Unter Umständen haben Sie auch ohne Anstellung oder während eines unbezahlten Urlaubs Anspruch auf Kinderzulagen. Klären Sie Ihre Fragen in einer persönlichen Rechtsberatung bei UP.