IV-Tabellenlöhne auch vom NR angenommen

Invaliditätskonforme Tabellenlöhne könnten Realität werden.

Die Rechtsberatung UP und ihre Mitglieder (engagierte Anwältinnen und Anwälte) verfolgen die Rechtssetzung und setzen sich für die Rechte von Versicherten ein. Gestern wurden die invaliditätskonforme Tabellenlöhne durch den Nationalrat (NR) behandelt und angenommen. Das Schweizer Parlament schrieb uns heute:

ÄNDERUNGEN BEIM GESCHÄFT 22.3377 INVALIDITÄTSKONFORME TABELLENLÖHNE BEI DER BERECHNUNG DES IV-GRADS

Bei dem von Ihnen abonnierten Geschäft haben sich die folgenden Änderungen ergeben.

Geschäftsnummer: 22.3377
Geschäftstitel: Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads
Eingereicht von: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-Nationalrat

Änderungen:
Änderung beim Stand der Beratung:
• Neuer Stand: Angenommen
Neuer Eintrag in der Chronologie:
• 14.12.2022 – Nationalrat – Zustimmung


Es bleibt zu hoffen, dass auch das Geschäft bezüglich Änderung der ZPO zu Gunsten von Versicherten, bzw. die Änderungsvorschläge der Rechtsberatungsstelle UP und weiteren Interessensvertretern, Anklang finden!