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Betriebsferien vom 26.12.2023 bis 03.01.2024

Aufgrund der Gerichtsferien finden keine Beratungen statt. Vom 26. Dezember.2023 bis und mit 03. Januar 2024 bleiben die Sekretariate geschlossen. Sie können weiterhin Ihre Anfrage Online platzieren, wir bearbeiten diese in der Regel innert wochenfrist.

Sie haben die Möglichkeit eine Anwältin, einen Anwalt von der Liste auf unserer Homepage zu kontaktieren. Erkundigen Sie sich über die Kosten. Die Beratungsstelle selbst führt keine Mandate und übernimmt keine Haftung, insbesondere nicht bezüglich Fristen.

Wir steuern ins Jahr 2024!

Nein

Für ein sicheres Gefühl

 

Mit UP kommen Unfallopfer, Versicherte, Patientinnen und Patienten zu ihrem Recht.

Wenn Sie rechtliche Fragen haben zu

  • Haftungsansprüchen (z.B. nach einem Unfall, einer Operation etc.)
  • IV-Leistungen
  • Taggeldansprüchen
  • Unfallversicherungen
  • Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) und Lohn
  • Pensionskassenleistungen

oder anderen Sozialversicherungen, dann beraten unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte Sie gerne persönlich, während 45 Minuten für 100 Franken an sechs Standorten.

Für einen Rechtsberatungstermin erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 08.30 – 11.30 Uhr unter 0800 707 277 oder online.

Wenn Sie wissen wollen wie so eine Beratung abläuft, schauen Sie sich dieses Video an.

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Adé und Hello – Wechsel im Vorstand

Bei der Mitgliederversammlung im Mai 2026 galt es, zwei «Urgesteine» der UP zu verabschieden: Peter Kaufmann (per Ende 2025) und Dieter Studer (auf die MV), die sich beide fast ein Vierteljahrhundert für die UP engagiert haben. Neu begrüssen wir nun Monika Friedli und  Stephanie C. Elms und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

 
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BGer-Entscheid: Unfall und gemischte Erwerbstätigkeit

Das Bundesgericht hat eine unsichere Praxis gestärkt und den Angriff einer obligatorischen Unfallversicherung abgewehrt. Es bestätigt, dass die selbständige Tätigkeit beim UVG-Einkommensvergleich nicht zulasten der versicherten Person berücksichtigt werden darf.

 
nein

Schadenminderung?

Immer wieder kommen Menschen zu uns in die Beratung, wenn sie ein Schreiben von der IV oder einer Krankentaggeldversicherung erhalten haben, mit welchem sie auf die Schadenminderungspflicht hingewiesen werden. Häufig wissen sie dann nicht, was Ihre Rechte und Pflichten sind.