PMEDA-Kritik im Detail

Am 8. November 2023 hat die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) ihren Überprüfungsbericht über die Gutachten der PMEDA AG der Jahre 2022/2023 veröffentlicht. Es ist ein in jeder Hinsicht lesenswertes Dokument, das im Detail aufzeigt, worauf die EKQMB im Rahmen der Gutachtenqualität Wert legt.

Hier die Vorschläge der EKQMB für die Evaluation von PMEDA AG Gutachten:

Aktenauswertung: Überprüfung der Integration relevanter Vorakten in das Gutachten.

Anamnese-Notizen: Kontrolle der Lesbarkeit der handschriftlichen Anamnese-Notizen und der Einhaltung der BSV-Vorgaben und der medizinischen Leitlinien zur Anamnese und zum Aufbau des Gutachtens.

Nutzung von Fragebögen: Überprüfung der Validität und Relevanz der von den versicherten Personen vorab ausgefüllten Anamnesefragebögen, insbesondere bei Sprachbarrieren und in Bezug auf
wichtige Themenbereiche.

Neuropsychologische Untersuchungen: Klärung, wer die testpsychologischen und neuropsychologischen Untersuchungen durchgeführt hat und ob der Gutachter ausreichend qualifiziert war. Bei Begutachtungen durch Assistenzpersonen ist zu klären, welche Teilaufgaben von der Assistenzperson und
welche vom Supervisor durchgeführt wurden und wer die gutachterlichen Schlussfolgerungen formuliert hat. Die Hauptverantwortung muss beim zertifizierten Sachverständigen verbleiben.

Befunddokumentation: Entsprechen Art und Umfang der klinischen Untersuchung den Erfordernissen des jeweiligen Fachgebietes?

Konsistenzprüfung: Überprüfung der Tiefe und Fundiertheit der Konsistenzprüfungen, u. a. in Bezug
auf die Medikamentenspiegel und die subjektiven Einschätzungen der Gutachterinnen und Gutachter.

Auseinandersetzung mit Vorakten: Überprüfung der Tiefe der Analyse und der Einbeziehung von
Vorakten in die Bewertung.

Berichte von Eingliederungsmassnahmen: Es ist zu prüfen, wie und ob die Ergebnisse der beruflichen Eingliederung in die Beurteilung einbezogen worden sind.

Therapeutische Empfehlungen: Überprüfung der Fundiertheit und Angemessenheit jeder Therapieempfehlung und ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit vor dem Hintergrund aktueller medizinischer Standards.

Konsensbeurteilungen: Sicherstellen, dass die Ergebnisse der Teilgutachten angemessen in die Gesamtbewertung einfliessen und mögliche diskrepante Befunde geklärt werden.

Für die Rechtsberatungsstelle UP im November 2023, Andreas Hübscher.