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Qualität medizinischer Gutachten
Qualität medizinischer Gutachten – die fragwürdige Rolle des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV)
Die PMEDA erhält vom BSV wegen grober Qualitätsmängel keine Gutachtenaufträge mehr. Die PMEDA-Gutachter fungieren aber in Zweierteams weiter auf der Liste. Das sei so in Ordnung, denn die Empfehlung habe nur die PMEDA als Organisation betroffen, nicht die einzelnen Gutachterinnen und Gutachter, findet das BSV. Das ist absurd.
Mit Schreiben vom 14. November hat die UP dem BSV gegenüber ihr Befremden geäussert, dass die PMEDA-Gutachter in einer Vielzahl von Zweierteams auf der offiziellen Liste erscheinen, obwohl die Gutachtenstelle auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität der medizinischen Begutachtungen (EKQMB) keine Gutachtenaufträge mehr erhält (von zufällig ausgewählten 32 Gutachten der letzten beiden Jahre wiesen 29 grobe inhaltliche und/oder formelle Mängel auf und zwar in praktisch allen relevanten Punkten von der Anamnese über die Befunderhebung, die Beurteilung, bis zur Konsensfindung). Das BSV findet nichts dabei. Selbst wenn die Gutachter an den jeweiligen Gutachten beteiligt und für die Mängel verantwortlich seien, könne nicht auf die Unverwertbarkeit der Gutachten geschlossen werden. Die Empfehlung habe nur die PMEDA als Organisation und nicht die Einzelgutachter betroffen. Die systematischen Vorwürfe würden nicht gegen die Einzelgutachter vorgebracht, sodass es an Willkür grenzen würde, diese von der Gutachtensvergabe auszuschliessen. Das schreibt im vollen Ernst die Stelle, die eigentlich von Amtes wegen für die Qualität der Gutachten verantwortlich wäre. Arbeitet da seit Jahren der Bock als Gärtner?
Luzius Hafen, Co-Präsident UP, 4.1.2024